Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

 

Der Abschluss des Reservierungsvertrages kommt zustande, sobald das Angebot unterbreitet und die Unterkunft gebucht wird. Dies kann telefonisch oder elektronisch (E-Mail) geschehen. Der Vertrag kommt zustande zwischen Ferienhäuser Familie Acker, Dorfstraße 23, 17237 Möllenbeck (Vermieter) und dem Gast.

 

2. Erfüllung des Vertrages

 

Durch den Abschluss des Reservierungsvertrages sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag wird durch den Vermieter durch die Bereitstellung der Unterkunft erfüllt, wenn diese bereits zugesagt wurde.

 

3. Preisgestaltung

 

Die Mietpreise (siehe Angebot) verstehen sich einschließlich Wasser, Strom. Sie beziehen sich auf die im Angebot angegebene Personenzahl. Wird diese Zahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Nebenleistungen (z. B. Bootsbenutzung) sind darin nicht enthalten, sie werden gesondert vereinbart. Eine Endreinigungsgebühr wird gesondert erhoben und ausgewiesen. Bettwäsche wird, wenn vom Gast gewünscht, vom Vermieter gegen Gebühr gestellt. Die Stadt Lychen erhebt einen Kurbeitrag, den die Gäste beim Vermieter zu entrichten haben.

 

4. Zahlungen

 

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 30 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders besprochen, 14 Tage vor Anreise zu überweisen.

Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anders vereinbart.

 

5. Rücktritt und Schadensersatz

 

Tritt der Gast nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück und kann die Unterkunft vom Vermieter nicht anderweitig vergeben werden, besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters in Höhe von 30% (Stornierung bis 21.Tag vor Anreise) bzw. 80% (Stornierung ab dem 20. Tag vor Anreise) des Mietpreises für die nicht vermietbare Zeit. Gründe der Stornierung sind unerheblich. Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Erfolgte Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet, ein sich ergebenes Guthaben erstattet bzw. Nachforderungen nachberechnet.

 

Der Vertrag kann vom Vermieter bis zu 21 Tage vor der Anreise storniert werden, wenn ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Erfolgt die Stornierung nach dem 20. Tag vor Anreise und wird kein gleichwertiges Ersatzangebot gemacht, ist der Vermieter zum Schadensersatz (Zahlung für gleichwertige Unterkunft) verpflichtet.

Liegt seitens des Vermieters werde Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen - zum Beispiel aufgrund von höherer Gewalt.

 

6. Sonstiges

 

Haustiere nur nach Absprache. Die Unterkünfte sind bei Abreise besenrein zu übergeben.

 

Entsprechend der gültigen Kurbeitragssatzung ist der Vermieter verpflichtet, im Auftrage der Stadt Lychen Kurbeiträge zu kassieren und abzuführen. Dies erfolgt bei Anreise.

      

Entstandene Schäden am Mietobjekt oder Sachen, die darin enthalten sind, sind dem Vermieter anzuzeigen.

      

7. Anerkennung der AGB

 

Mit der Zusage des Angebotes erkennt der Gast diese AGB an.

 

8. Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

 

 

 

Möllenbeck, 23.04.2018